Persönliche Unterstützung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft.
Die steuerliche Beratung erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft im Dreiländereck Lohnsteuerhilfeverein – fair, transparent und persönlich.
Mitglied werden – so einfach ist das.
Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Das bedeutet: Als Mitglied erhalten Sie die steuerliche Beratung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft – so, wie es das Steuerberatungsgesetz für Lohnsteuerhilfevereine vorsieht.
-
1. Kennenlernen
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob eine Beratung im Rahmen unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis möglich ist.
-
2. Mitglied werden
Sie treten dem Verein bei – unkompliziert und mit klaren Regelungen in Satzung und Beitragsordnung.
-
3. Beratung genießen
Wir kümmern uns um Ihre Einkommensteuererklärung und Ihre steuerlichen Fragen – persönlich und zuverlässig, Jahr für Jahr.
Mitgliedsbeitrag
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der Beitragsordnung des Dreiländereck Lohnsteuerhilfeverein. Alle Details finden Sie in der Beitragsordnung zum Download.
Beitragsordnung herunterladen (PDF)
Fragen zum Beitrag? Sprechen Sie uns gern an.
Häufige Fragen zur Mitgliedschaft.
Lassen Sie uns über Ihre Steuererklärung sprechen.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Termin – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und kümmern uns um den Rest.
